18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+ Pflicht
Rahmen 1.000 € im Monat
Autoplay nicht erlaubt
Sperre OASIS
Die kurze Antwort
Eine Erlaubnis ist kein Abzeichen, sondern ein Paket von Pflichten. Wer weiß, welche das sind, erkennt am eigenen Konto in zehn Minuten, ob ein Haus nach diesen Pflichten arbeitet, und weiß im Streitfall, wer überhaupt zuständig ist. Diese Seite beschreibt die Pflichten, die Zuständigkeiten und die Fälle, in denen der Name im Verzeichnis ein anderer ist als erwartet.
Thema
Lizenz
Stand
2026-10-29
Altersgrenze
ab 18
Warum alte Texte über diese Marke in die Irre führen
Der hiesige Rahmen für das Spiel im Netz beruht auf dem Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Juli 2021 wirksam wurde. Davor war die Lage für Angebote im Netz uneinheitlich, und vieles, was heute geregelt ist, war damals offen. Jeder Text, der aus dieser Zeit stammt, beschreibt deshalb eine andere Welt, auch wenn er dieselbe Marke behandelt.
Die Aufsicht übernimmt eine länderübergreifend errichtete Stelle. Ihr Name: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Gearbeitet wird aus Halle an der Saale. Sie erteilt die Erlaubnisse und veröffentlicht sie. Ihre Aufgaben hat sie nach einer Übergangszeit vollständig übernommen, und in genau diese Übergangszeit fallen viele Aussagen, die bis heute zitiert werden.
Praktisch heißt das: Finden Sie einen Text, der einer Marke eine Erlaubnis zuschreibt, prüfen Sie zuerst sein Alter. Ohne Jahresangabe ist eine solche Aussage ohne Wert, und mit Jahresangabe ist sie häufig überholt. Das Verzeichnis beantwortet dieselbe Frage für heute, und zwar in einer Minute.
Woran eine Erlaubnis hängt: die Pflichten
Eine Erlaubnis verpflichtet den Veranstalter zu Dingen, die Sie am Konto und am Spiel überprüfen können. Sie ist damit die einzige Aussage über ein Haus, die sich in sichtbare Eigenschaften übersetzen lässt, und das macht sie für Sie wertvoller als jedes Prüfzeichen.
Die Aufstellung nennt die Pflichten, die im Alltag auffallen, und die Stelle, an der Sie jede davon sehen. Fehlt eine, ist das ein Befund, den Sie selbst erhoben haben: Entweder arbeitet der Auftritt nicht nach diesem Rahmen, oder er hat die Funktion so weit versteckt, dass sie ihren Zweck verliert.
Beachten Sie dabei die letzte Zeile. Das Recht auf Auskunft über die eigenen gespeicherten Daten hängt nicht am Glücksspielrecht, sondern am Datenschutz, und es gilt unabhängig von der Erlaubnis. Es ist zugleich die beste Probe darauf, ob ein Haus Anfragen überhaupt ordentlich bearbeitet.
Pflichten und ihre sichtbare Entsprechung
Pflicht
Wo Sie sie sehen
Was fehlen würde
Feststellung der Person
Bereich für Unterlagen
Spiel ohne jede Prüfung
Anbindung an die zentrale Zählung
Anzeige des Monatsstands
kein gemeinsamer Rahmen
Abfrage der Sperrdatei
Hinweis vor dem Spielstart
Sperre ohne Wirkung
Eigene Grenzen anbieten
Kontoeinstellungen
nur Grenzen des Hauses
Einsatz und Takt am Automaten
Einsatzauswahl, Spielverlauf
freier Einsatz, Serien
Hinweis auf Hilfsangebote
Seitenfuß, Spielerschutzbereich
kein Weg zur Beratung
Auskunft über eigene Daten
Antrag im Konto oder schriftlich
keine Nachvollziehbarkeit
Drei Sparten und der Name im Verzeichnis
Erlaubt wird je Spielform: Wetten, virtuelle Automatenspiele und Onlinepoker durchlaufen getrennte Verfahren und erscheinen in getrennten Rubriken. Bei einem Haus mit mehreren Produkten müssen Sie also mehrfach nachsehen, wenn Sie mehrere Bereiche nutzen wollen, und Sie dürfen aus dem einen nicht auf das andere schließen.
Erlaubt wird je Spielform: Wetten, virtuelle Automatenspiele und Onlinepoker durchlaufen getrennte Verfahren und…
Die zweite Schwierigkeit ist der Name. Erlaubnisse gehen an Gesellschaften, nicht an Marken, und bei einer Unternehmensgruppe kann die Gesellschaft für den hiesigen Auftritt eine andere sein als die aus älteren Texten, aus Pressemitteilungen oder aus dem Markenrecht. Maßgeblich ist einzig der Name am Ende der Seite, auf der Sie sich gerade befinden.
Dazu kommen drei Grenzfälle, die regelmäßig für Verwirrung sorgen. Gesellschaften werden umbenannt, Geschäftsbereiche werden verkauft, und Konzerne gründen für einzelne Märkte eigene Einheiten. In allen drei Fällen stimmt der alte Name nicht mehr, und die Suche bleibt ergebnislos, ohne dass sich an der Zulassung etwas geändert hätte. Hilft die Suche nicht weiter, lohnt der Blick auf den Erlaubnisvermerk im Fuß, der die Gesellschaft gewöhnlich mitnennt.
Je Sparte eine eigene Rubrik und eine eigene Suche
Nur der Name vom Ende der geöffneten Seite zählt
Umbenennungen machen alte Angaben wertlos
Verkäufe von Geschäftsbereichen ändern die Gesellschaft
Konzerne führen je Markt eigene Einheiten
Aufsicht, Schlichtung, Gericht: wer kann was
Diese drei Wege werden verwechselt, und aus der Verwechslung entsteht Enttäuschung. Die Aufsicht prüft, ob ein Veranstalter seine Pflichten einhält. Sie kann Anordnungen treffen und Verfahren einleiten; sie holt für Sie kein Geld ein und entscheidet Ihren Einzelfall nicht. Hinweise auf Verstöße sind dort richtig aufgehoben, Forderungen nicht.
Eine Schlichtung ist ein freiwilliges Verfahren zwischen Ihnen und dem Unternehmen, oft durch eine benannte Stelle. Ob es eine gibt, steht im Seitenfuß oder in den Kontoregeln; fehlt dort jeder Hinweis, gibt es diesen Weg bei diesem Haus nicht. Eine Schlichtung endet mit einem Vorschlag, nicht mit einem Urteil, und kostet Sie in der Regel nichts.
Der Rechtsweg bleibt für Forderungen aus dem Vertrag. Hier zählt der Sitz der Gesellschaft, denn er bestimmt, wo und nach welchem Recht gestritten wird. Sitzt sie im Ausland, wird der Weg aufwendiger; das ist keine Aussage über Ehrlichkeit, sondern über Kosten und Dauer, und es gehört in die Entscheidung vor der Anmeldung und nicht danach.
Anliegen trennen: Pflichtverstoß, Streit über die Auslegung oder Geldforderung
Bei Pflichtverstößen die Aufsicht mit Datum und Belegen informieren
Bei Auslegungsstreit zuerst die benannte Schlichtungsstelle suchen
Für Geldforderungen den Sitz der Gesellschaft feststellen
In jedem Fall Schriftform und eigene Ablage verwenden
Eine Erlaubnis aus einem anderen Staat
Viele Auftritte nennen unten eine Zulassung, die aus einem anderen Staat des Binnenmarktes stammt. Diese Angabe ist in der Regel richtig und beantwortet eine andere Frage. Eine Erlaubnis wirkt für das Gebiet, für das sie ausgestellt wurde; sie bringt die hiesigen Pflichten nicht mit und ersetzt den Eintrag hier nicht.
Für Sie zählen drei Folgen. Die Aufsicht sitzt in einem anderen Staat und arbeitet in deren Sprache. Eine hier eingetragene Sperre greift dort nicht, und für gesperrte Menschen ist das der gewichtigste Punkt überhaupt. Schließlich entfällt die zentrale Zusammenführung der Einzahlungen, womit der monatliche Rahmen seine Wirkung verliert.
Was dagegen nichts beweist: eine Oberfläche auf Deutsch, Beträge in Euro, ein Dienst, der freundlich auf Deutsch antwortet, und Zahlungswege, die hier verbreitet sind. Das alles sind Merkmale des Vertriebs. Sie werden in Diskussionen regelmäßig als Argument angeführt, und sie taugen dafür nicht.
Sprache, Währung und Zahlungswege sind Vertrieb. Die Erlaubnis ist eine Rechtslage. Aus dem einen folgt das andere nicht.
Was Sie als Nachweis aufbewahren
Eine Abfrage im Verzeichnis ist in einer Minute erledigt und in einem halben Jahr vergessen. Deshalb gehört das Ergebnis in eine Notiz, und zwar vollständig: welche Gesellschaft Sie gesucht haben, in welcher Rubrik, mit welchem Ergebnis und an welchem Tag. Vier Angaben, eine Zeile.
Eine Abfrage im Verzeichnis ist in einer Minute erledigt und in einem halben Jahr vergessen.
Dazu passt eine Aufnahme des Seitenfußes von Ihrem Besuchstag. Sie belegt, welcher Name dort stand, und genau das ist in späteren Diskussionen die strittige Angabe. Beides zusammen kostet zwei Minuten und ist der einzige Teil Ihrer Prüfung, der auch gegenüber anderen Menschen trägt.
Wiederholen Sie die Abfrage vor größeren Entscheidungen. Beim zweiten Mal sehen Sie in Sekunden, ob sich etwas bewegt hat, und Veränderungen sind hier die eigentliche Nachricht.
Was auf dieser Seite nicht steht
Sie finden hier keine Nummer einer Erlaubnis, kein Datum einer Erteilung, keinen Namen einer Gesellschaft und keine Aussage darüber, ob diese Marke zugelassen ist. Solche Angaben wären ein Stand von einem einzigen Tag, den wir nicht laufend pflegen können, und eine überholte Angabe schadet mehr als eine fehlende.
Was Sie finden, ist der Weg zur Antwort und die Liste der Pflichten, auf die es dabei ankommt. Diesen Weg gehen Sie in einer Minute, und das Ergebnis gilt für Ihren Tag und für Ihre Sparte. Das ist weniger bequem als eine Behauptung und deutlich belastbarer.
Häufige Fragen
Wer erteilt die Erlaubnis für das Spiel im Netz?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, eine gemeinsame Einrichtung der Bundesländer, auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Juli 2021. Erteilt wird je Spielform, und die erteilten Erlaubnisse werden veröffentlicht, sodass Sie jederzeit selbst nachsehen können.
Was bringt mir eine Erlaubnis praktisch?
Ein Bündel von Pflichten, die Sie am Konto sehen: Feststellung Ihrer Person, Anbindung an die zentrale Zählung der Einzahlungen, Abfrage der Sperrdatei, eigene Grenzen, Vorgaben zu Einsatz und Takt am Automaten sowie Hinweise auf Hilfsangebote. Fehlt eines davon, haben Sie einen Befund.
Warum finde ich den Namen der Marke nicht in der Liste?
Weil Erlaubnisse Gesellschaften erteilt werden. Dazu kommen drei Grenzfälle: Umbenennungen, verkaufte Geschäftsbereiche und eigene Einheiten je Markt. Suchen Sie mit dem Namen vom Ende der geöffneten Seite und, wenn das nichts bringt, mit der Gesellschaft aus dem Erlaubnisvermerk.
Kann die Aufsicht mir mein Geld holen?
Nein, sie prüft den Betrieb und kann Anordnungen treffen, führt aber keine Einzelfälle für Sie aus. Für Forderungen aus dem Vertrag bleibt der Rechtsweg am Sitz der Gesellschaft, und davor lohnt der Versuch über eine benannte Schlichtungsstelle, sofern es eine gibt.
Was ist eine Schlichtung und was bringt sie?
Ein freiwilliges Verfahren zwischen Ihnen und dem Unternehmen, meist über eine benannte Stelle, das mit einem Vorschlag endet und Sie in der Regel nichts kostet. Benannt wird eine solche Stelle entweder unten auf der Seite oder in den Kontoregeln; findet sich dort nichts dazu, führt dieses Haus kein solches Verfahren.
Gilt eine Erlaubnis aus Malta oder Gibraltar auch hier?
Gültig ist sie dort, wo die ausstellende Stelle zuständig ist, und nicht darüber hinaus. Die hiesigen Pflichten bringt sie nicht mit: weder eine zentrale Zählung Ihrer Einzahlungen noch Wirkung einer hier eingetragenen Sperre, und auch keine Vorgaben für Einsatz und Takt. Zuständig für Beschwerden ist eine Behörde im Ausstellungsstaat.
Warum nennt ihr keine Lizenznummer?
Weil wir sie nicht laufend nachführen können und eine veraltete Angabe mehr schadet als eine fehlende. Die Veröffentlichung der Aufsicht ist jederzeit abrufbar und beantwortet die Frage für Ihren Tag und für Ihre Sparte. Notieren Sie Ergebnis und Datum, dann haben Sie etwas Belastbares.